Ausbildung Ultraleicht
Theorie-Ausbildung (gemäß § 42 (2), (3) LuftPersV )
- Luftrecht
- Flugfunk
- Navigation
- Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschlichesLeistungsvermögen
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Technik und pyrotechnische Einweisung
Pyrotechnik wird durch den Ausbildungsleiter der Flugschule geprüft, die Theorie-Prüfung durch den Prüfungsrat.
Praxis-Ausbildung (gemäß § 42 (2), (4) LuftPersV)
- 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, davon mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 km mit Zwischenlandung
- mindestens drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände sowie in das Verhalten bei Notfällen
Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat.
Ausführliche Information erhalten Sie von unserem Ausbildungsleiter